§ 1 Geltungsbereich
Alle Leistungen werden angeboten und durchgeführt durch die Kompetenz Kompanie Thomas Reiche und Anna Füller GbR, Willy-Brandt-Straße 23, 20457 Hamburg, nachfolgend „Anbieter“.
Ansprüche aus der Vereinbarung können nur gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden.
Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vergütung und Zahlung
Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich. Das vereinbarte Honorar wird nach Erhalt der Rechnung fällig.
Zahlung ist mit Auftragserteilung / bei Rechnungsstellung vor Beginn der Ausbildung ohne Abzug von Skonto fällig.
Für alle Zahlungen ist ausschließlich das auf den Rechnungen angegebene Konto des Anbieters zu verwenden.

§ 3 Training und Regelung bei Verschiebung, Änderung oder Stornierung der Seminare
Der Anbieter wird dafür Sorge tragen, dass die mit dem/der Vertragspartner:in vereinbarten Trainingsmaßnahmen eingehalten werden.
Etwaige trotzdem notwendige Verschiebungen, Änderungen oder Stornierungen werden dem/der Vertragspartner:in rechtzeitig vor den betreffenden Terminen schriftlich mitgeteilt. Ausgeschlossen hiervon sind Einwirkungen durch höhere Gewalt sowie kurzfristige Arbeitsunfähigkeit der Trainierenden selbst.
Bei Ausfall einer/s Trainierenden wird der Anbieter den/die Vertragspartner:in ohne schuldhaftes Zögern hierüber in Kenntnis setzen und entsprechende Ausweichtermine anbieten.
Für die Durchführung offener Trainings behält sich der Anbieter ausdrücklich das Recht vor, einzelne Termine zu stornieren oder zu verschieben, sofern die Teilnehmerzahl unter 4 oder eine für das entsprechende Training andere angegebene Mindestzahl sinken sollte oder Einwirkungen durch höhere Gewalt sowie kurzfristige Arbeitsunfähigkeit der Trainierenden selbst eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen. In diesem Falle verpflichtet sich der Anbieter, seinen Vertragspartner:innen die Stornierung oder Verschiebung ohne schuldhafte Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Eine bis dahin bereits gezahlte Vergütung wird ausschließlich für stornierte Trainingsveranstaltungen zurückerstattet. Sofern der Anbieter entsprechende Ausweichtermine bekannt gibt, ist eine Erstattung der bereits gezahlten Vergütung ausgeschlossen.

§ 4 Seminarmaterialien, Urheber- und Nutzungsrechte
Sämtliche vom Anbieter ausgegebene Dokumentationen und Arbeitsmittel werden dem/der Vertragspartner:in nur für den vereinbarten Zweck überlassen. Eine – auch nur auszugsweise – Vervielfältigung und/oder Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

§ 5 Datenverarbeitung zur Vertragsdurchführung nach dem Bundesdatenschutzgesetz
Der Anbieter ist berechtigt, alle, die Geschäftsbeziehung mit dem/der Vertragspartner:in betreffenden, personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu speichern oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
Im Rahmen von Veranstaltungen bekannt gewordene Daten werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich internen Zwecken.
Der Anbieter verpflichtet sich über die im Zusammenhang von Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Tatsachen zur Verschwiegenheit.

§ 6 Kündigung, Umbuchung, Übertragung
Eine vorzeitige Kündigung bzw. Stornierung der Vereinbarung, Module oder Pakete durch den/die Vertragspartner:in muss schriftlich erfolgen.
Bei einer Kündigung von einzelnen Modulen, Veranstaltungen oder Paketen durch den/die Vertragspartner:in werden folgende Aufwandsentschädigung/Stornokosten fällig:
Storno bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei.
Storno im Zeitraum von acht bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr
Storno im Zeitraum weniger als 13 Kalendertagen bis Veranstaltungsbeginn: 100 % der Teilnahmegebühr
Wünscht der/die Vertragspartner:in eine Verschiebung bereits beauftragter Trainingsmaßnahme, hat er/sie dies mindestens acht Wochen vor dem betreffenden Trainingstermin dem Anbieter gegenüber schriftlich anzuzeigen. 
Ein gebuchtes Paket ist nur vor Ausbildungsstart an eine Ersatzperson übertragbar. Als Ausbildungsstart gilt der Versand der Zugangsdaten oder der erste erfolgte Trainings- bzw. Coachingtermin. Einzeln gebuchte Module sind jederzeit an eine Ersatzperson übertragbar, sofern dem Anbieter dadurch kein Zusatzaufwand entsteht.

§ 7 Laufzeiten und Wiederholungen – spezifische Regelungen 
Maßnahmen und Leistungen eines Pakets können in einem Zeitraum von maximal 3 Jahren absolviert werden. 
Im Rahmen der Wiederholungsflatrate können Sie jede Trainingsmaßnahme in einem Zeitraum von 3 Jahren ab Ausbildungsstart beliebig oft wiederholen – immer vorausgesetzt, Sie kündigen uns Ihre Teilnahme vorher an und es gibt noch freie Plätze bei dem Termin. 
Die Teilnahme am KomKom Forum 360° ist immer nur für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten möglich, da es sich um eine längerfristige Begleitung handelt, die einmalig besucht didaktisch nicht sinnvoll und zielführend ist.

§ 8 Haftungsbeschränkung, Schadenersatz
Die Haftung ist beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn gesetzliche Vertreter:innen oder Trainierende des Anbieters die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht haben oder der Schaden eine Verletzung des Lebens, Körpers und der Gesundheit betrifft.

§ 9 Vorbehalt der Schriftform bei Vertragsänderungen
Zusätzliche und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.
Auch Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter wirksam.

§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen zwischen dem/der Vertragspartner:in und dem Anbieter ist Hamburg.